Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stiftung Fricktaler Bühne Rheinfelden (nachfolgend «Fricktaler Bühne») und den Besuchern der Fricktaler Bühne. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.

Vorverkauf, Bestellung, Reservierung und Kauf

  • Der Vorverkauf findet ausschliesslich bei der Fricktaler Bühne und dessen Kooperationspartnern statt.
  • Die Fricktaler Bühne behält sich vor, die Anzahl Eintrittskarten pro Person einzuschränken. Diese Regelung gilt auch für online erwerbbare Tickets.
  • Übersendet die Fricktaler Bühne dem Käufer Eintrittskarten, so erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers/Abonnenten. Die Fricktalerbühne ist nicht verpflichtet, bei verzögerter Zustellung, Beschädigung, Verlust oder dergleichen Ersatz zu leisten. Der Versand der Eintrittskarten per Post ist bis fünf Arbeitstage vor der jeweiligen Vorstellung möglich.
  • Telefonische und schriftliche Ticketbestellungen (einschliesslich Anfragen per E-Mail) werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Sie gelten als vorläufige Reservierung, sofern sie mittels einer schriftlichen oder mündlichen Benachrichtigung durch die Fricktaler Bühne bestätigt wurden, und werden erst mit der Bezahlung verbindlich.
  • Jeglicher kommerzieller und gewerblicher Weiterverkauf der erworbenen Billette ohne vorherige Zustimmung durch die Fricktaler Bühne ist untersagt. Dies gilt auch für deren Vervielfältigung, Veränderung oder Nachahmung. Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung der Fricktaler Bühne ist es nicht erlaubt, Tickets in einer an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für eine Verlosung zu verwenden. Auch das private Anbieten oder (Weiter-)Verkaufen von Eintrittskarten ist untersagt.

Vertragsabschluss bei Online-Kartenkauf / print@home und Mobileticket

  • Ermässigungen sowie Gutscheine können online nur eingeschränkt geltend gemacht werden. Der Ausweis, der zur Vergünstigung berechtigt, muss beim Einlass unaufgefordert vorgezeigt werden.
  • Das Platzangebot für Online-Bestellungen beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekenn-zeichneten Sitzplätze. Die Fricktaler Bühne behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung der gebuchte Platz nicht mehr verfügbar ist.
  • print@home; elektronische Zustellung; Ausdruck
    • Der Kaufvertrag zwischen dem Ticketkäufer und der Fricktaler Bühne kommt mit erfolgreichem Abschluss der Zahlung zustande.
    • Nach Abschluss des Online-Bestellvorganges erhält der Kunde sein Ticket per Mail als pdf-Dokument. Nach Erhalt der elektronischen Fassung des print@home-Tickets druckt der Ticketkäufer das Ticket in unveränderter Grösse auf ein weisses Papier der Grösse DIN A4 aus. Der Ticketkäufer anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, die für den Empfang und den Ausdruck des Tickets erforderlich sind.
    • Das ausgedruckte print@home-Ticket ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle verunmöglichen oder behindern. Weist das print@home-Ticket solche Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des vom Ticketkäufer entrichteten Entgelts.
    • Jegliche Vervielfältigung, Veränderung, Nachahmung oder der Weiterverkauf derartiger physischer oder elektronischer Tickets ist ausdrücklich untersagt.
    • Online-Tickets können in der Regel bis maximal zwei Stunden vor der Veranstaltung gebucht werden.

Spielplan und Anfangszeiten; Absage oder Änderungen einer Vorstellung

  • Die Fricktaler Bühne kann auch nach Beginn des Vorverkaufs aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, eine Vorstellung absagen, das Datum, die Uhrzeit oder den Ort einer Vorstellung oder die Besetzung ändern. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeiten oder des Ortes bemüht sich die Fricktaler Bühne, rechtzeitig zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z. B. Presse) übernimmt die Fricktaler Bühne keine Gewähr.
  • Wird eine Vorstellung infolge Gründen, welche die Fricktaler Bühne nicht zu vertreten hat, abgesagt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises (exkl. Buchungsgebühren), sofern er die Vorstellung nicht besucht. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen 10 Tagen schriftlich geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an welchem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf gültigen Spielplan hätte stattfinden sollen.
  • Bei Änderungen der Besetzung, der Anfangszeit oder des Ortes einer Vorstellung, die die Fricktaler Bühne nicht zu vertreten hat, besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.
    Jede weitergehende Haftung des Fricktaler Bühne ist ausgeschlossen; insbesondere für Folgeschäden wird jegliche Haftung abgelehnt.

Öffnungszeiten

  • Die Ticketkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den Veröffentlichungen der Fricktaler Bühne angegebenen Zeiten geöffnet.
  • Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An der Abendkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schliesst grundsätz-lich mit Vorstellungsbeginn.

Eintrittspreise

  • Für die Veranstaltungen der Fricktaler Bühne gibt es unterschiedliche Sitzpläne und Preiskategorien. Bei ausgewählten Veranstaltungen (z. B. Sonderveranstaltungen, Premieren) können Zuschläge erhoben werden.
  • Die geltenden Eintrittspreise sind in den Veröffentlichungen der Fricktaler Bühne ersichtlich. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
  • Die Garderobengebühr ist im Ticketpreis nicht inbegriffen.

Gutscheine

Geschenkgutscheine der Fricktaler Bühne sind nur für die entsprechende Aufführung gültig. Nicht benutzte Gutscheine werden nur zurückerstattet, wenn sie innert 10 Tagen nach der letzten Vorstellung schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Gutscheine von geschlossenen Vorstellungen, diese werden durch die Fricktaler Bühne nicht zurückerstattet. Nicht benutzte Gutscheine können auch nicht auf spätere Aufführungen in kommenden Jahren übertragen werden.

Ermässigungen

  • Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt und müssen vor Verkaufsabschluss geltend gemacht werden. Sie können nicht nachträglich geltend gemacht werden.
  • Pro Person und Berechtigungsausweis wird je Aufführung nur eine ermässigte Karte verkauft. Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Die Ermässigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren und Zuschläge gem. Ziff. 6.1.
  • Ermässigungen können von der Fricktaler Bühne jederzeit geändert werden. Die Fricktaler Bühne ist ausserdem berechtigt, die Abgabe ermässigter Eintrittskarten für bestimmte Veranstaltungen und Preis-kategorien einzuschränken oder auszuschliessen.
  • Die Ermässigungen sind den Veröffentlichungen der Fricktaler Bühne zu entnehmen.

Rückgabe von Eintrittskarten

  • Verkaufte Eintrittskarten werden weder rückerstattet noch umgetauscht. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet. Dies gilt auch im Falle eines nachträglichen Einlasses gemäss Ziff. 12.3. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  • Im Übrigen gilt Ziff. 4.

Verlust von Eintrittskarten

  • Der Ticketkäufer ist für die sichere Verwahrung des Billettes bis zur Veranstaltung verantwortlich und trägt alle mit dem Verlust oder der Beschädigung verbundenen Gefahren und Risiken. Bei Verlust oder zu Unleserlichkeit führender Beschädigung einer Eintrittskarte stellt die Fricktaler Bühne nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte. Die Fricktaler Bühne ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
  • Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Die Fricktaler Bühne prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmässig besitzt.

Datenschutz

  • Die Fricktaler Bühne benötigt zur reibungslosen Durchführung des Ticketvertriebs Basisinformationen wie Namen, Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse des Ticketkäufers sowie bei Bezahlung mittels Kreditkarte oder dergleichen zusätzlich die Kreditkarteninformationen des Ticketkäufers («Kundendaten»).
  • Die Fricktaler Bühne hält sich bei der Bearbeitung der Kundendaten an das schweizerische Daten-schutzrecht. Die Fricktaler Bühne bearbeitet, verwendet und speichert die Kundendaten, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen und insbesondere zur Durchführung des Ticketvertriebs, zur Wahrung der technischen Betriebssicherheit, zur Bereitstellung und zum Unterhalt der Webseite und zu Rechnungsstellung und Inkasso erforderlich oder nützlich ist. Die Fricktaler Bühne speichert neben den Kundendaten auch das Datum der Bestellung und des Ausgangs der Lieferung zum Zwecke der internen Auftragskontrolle. Der Ticketkäufer anerkennt und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Fricktaler Bühne die ihn betreffenden Kundendaten im Rahmen der oben beschriebenen Geschäftstätigkeit verwendet. Die Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Einlass zu den Aufführungen

  • Die Foyers sind in der Regel frühestens eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
  • Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie auf Verlangen bei ermässigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Die Gültigkeit der Tickets kann mit elektronischen Lesegeräten überprüft werden.
  • Nach Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Einlass mehr. Lässt es sich mit dem Sicher-heitsdispositiv sowie den Interessen der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher vereinbaren, können verspätet erscheinende Besucher gegebenenfalls zu einem von der künstlerischen Leitung festgelegten Zeitpunkt eingelassen werden. Selbst in diesem Fall besteht aber kein Anspruch auf den gelösten Sitzplatz. Den Anweisungen des Einlasspersonales bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie des verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.

Garderobe

  • Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, grosse Taschen und sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal gegen Gebühr abzugeben.
  • Bei Vorlage der Garderobenmarke bzw. der Eintrittskarte werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne weitere Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Eintrittskarte ausgehändigt. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
  • Ohne Garderobenmarke bzw. Eintrittskarte dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist.
  • Mit Abgabe der Garderobenmarke bzw. der Eintrittskarte haftet die Fricktaler Bühne für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist für alle abgegebenen Gegen-stände auf den Zeitwert begrenzt. Die Fricktaler Bühnehaftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt auf Gefahr des Besuchers.

Fundsachen

  • Gegenstände jeder Art, die in Räumen des Fricktaler Bühne gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben.
    Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich zu melden.
  • Die Gegenstände werden bis zum Ende der laufenden Spielzeit an der Ticketkasse der Fricktaler Bühne aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Fundgegenstände dem öffentlichen Fundbüro übergegeben.

Hausrecht

  • Die Fricktaler Bühne übt in all seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Das Fricktaler Bühne ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Massnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder sonst wie wiederholt oder in erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besu-cher belästigen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.
  • Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann die Fricktaler Bühne den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen.
  • Mobilfunkgeräte, Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
  • Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
  • Das Rauchen ist in allen Räumen der Fricktaler Bühne nicht gestattet.
  • Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Bild- und/oder Tonaufnahmen

  • Alle Arten von Bild- und/oder Tonaufnahmen sind aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können insbesondere Schadenersatzansprüche auslösen.
  • Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte unter Ausschluss der Haftung einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Der Besucher kann vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden von der Fricktaler Bühne eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
  • Die Fricktaler Bühne nimmt gewisse Vorstellungen auf Bild- und/oder Tonträger auf. Zu diesem Zweck behält sie sich vor, den Bestuhlungsplan zu ändern (vgl. Ziff. 3.3). Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des Fricktaler Bühne erleidet, haftet die Fricktaler Bühne nur im Falle der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen. Die Fricktaler Bühne haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rheinfelden.

Änderungen der AGB

Die Fricktaler Bühne behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen und zu ändern

Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1.12.2018 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich.

Schlussklausel

Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die Formulierungen gelten sinngemäss für beide Geschlechter.

Fricktaler Bühne
Dezember 2021